Infos für Schulanfänger


Anmeldungen für schulpflichtige Kinder im Schuljahr 2021/2022

Alle Kinder, die zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Juli 2015 geboren sind, werden in diesem Jahr schulpflichtig.

Kinder, die zwischen dem 1. August 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren sind, können
angemeldet werden, die nach dem 30. Juni 2016 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Nehmen Sie gegebenenfalls umgehend Kontakt mit der Schule auf.

Schulpflichtige, aber nicht schulfähige Kinder können auf Antrag ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Eine nochmalige Zurückstellung ist nicht möglich. Über vorzeitige Einschulung und Zurückstellung entscheidet die jeweils zuständige Schulleitung.

Zurückgestellte Kinder sind ebenfalls anzumelden.

Alle Eltern erhalten einen Brief mit Anmeldeunterlagen per Post, diese sind bis zum 05.02.2021 vollständig ausgefüllt an die Schule zurückzugeben.


HIER finden Sie den Elternbrief vom 25.01.2021 zum Download.

HIER finden Sie die Präsentation zur Kooperation Kindergarten - Grundschule mit den wichtigsten Informationen zur Einschulung zum Download. 

 


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Kategorie: 2020 / 2021